Wer kontinuierliche Betreuung außerhalb der häuslichen Pflege benötigt, für den kann die Tagespflege eine gute Alternative sein.
Informationen über die Tagespflege
Was ändert sich ab 2015 in der Tages-/Nachtpflege?
- Die Leistungsbeiträge erhöhen sich generell
- Patienten in Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz bekommen nun auch Leistungsbeiträge zur Tagespflege/Nachtpflege
- Tagespflege/Nachtpflege kann unter gewissen Umständen ohne Anrechnung auf Sachleistungen/Pflegegeld in Anspruch genommen werden
- Kombinationen zwischen den ambulanten Leistungen sind möglich
Was ist teilstationäre Tagespflege/Nachtpflege?
Die teilstationäre Tagespflege/Nachtpflege ist eine zeitweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung. Diese Betreuung kann tagsüber aber auch nachts stattfinden. Sie kann jeden Tag in Anspruch genommen werden, oder auch nur für einzelne Tage in der Woche.
Nachts findet die Betreuung ebenso in einer Pflegeeinrichtung statt. Die Nachtbetreuung ist vor allem bei nächtlicher Unruhe und Umherlaufen des Patienten (z.B. bei Demenzpatienten) geeignet, um den Angehörigen eine möglichst ruhige Nacht zu ermöglichen, so dass sie für den Tag ausgeruht und leistungsfähig sind.
Welche Leistungen erfolgen in der Tages-/Nachtpflege?
Die Angebote variieren von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung. Außer einer
- qualifizierten medizinischen Pflege
- Essen und Getränke
bieten die Einrichtungen auch an, die geistigen und körperlichen Fähigkeiten zu fördern durch:
- Spiele und Ausflüge
- Kreatives Gestalten
- Gedächtnistraining
- Orientierungsübungen
- Übungen zur Mobilisation und Gymnastik
- Ergotherapie für die Fein- und Grobmotorik
- Vorlesen oder Gesprächsgruppen
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Hilfe bei der Tagesstruktur
- uvm.
Für wen ist die Tages-/Nachtpflege geeignet?
Für alle betreuungsbedürftigen Personen, die entweder tagsüber oder nachts nicht von den Angehörigen betreut werden können, weil zum Beispiel die pflegenden Angehörigen arbeiten gehen bzw. diese durch die Betreuung außer Haus tageweise in der Woche entlastet werden sollen.
In der Regel werden Personen in der Tagespflege betreut, die
- an Demenz leiden und so einen geregelten Ablauf bekommen
- z.B. einen Schlaganfall erlitten oder eine andere Krankheit hatten und nach dem Krankenhaus noch eine gewisse Nachbetreuung benötigen
- älter sind und alleine leben und in der Tagespflege einen geregelten Ablauf, Ansprache, Gedankenaustausch und Fürsorge sowie regelmäßige Mahlzeiten erhalten
- die Zeit überbrücken müssen, bis ein passender Platz in einer staatlichen Pflegeeinrichtung gefunden wurde.
Außerdem kann die Tagespflege auch vorübergehend genutzt werden, um Krisen vorzubeugen oder bei bestehenden Überforderungen der Pflegenden zu entlasten.
Wird die pflegebedürftige Person abgeholt?
Die meisten Tagespflegeeinrichtungen haben einen Fahrdienst und holen die zu betreuende Person morgens ab und bringen diese abends auch wieder nach Hause.
Was kostet die Tagespflege/Nachtpflege?
Die Preise für die Tagesbetreuung/Nachtpflege variieren von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung.
Am besten ist es, sich ein Angebot von mehreren Einrichtungen unterbreiten zu lassen.
Letztendlich sollte aber nicht die günstigste Pflegeeinrichtung ausschlaggebend sein, sondern die Einrichtung favorisiert werden, die am besten zu dem Pflegebedürftigen und seinen Bedürfnissen und Wünschen passt.
Übernimmt die Pflegekasse die kompletten Kosten?
Die Kosten für die Unterbringung in einer Tagesbetreuung teilen sich wie folgt auf:
- Kosten für die Betreuung und medizinische Pflege
- Evtl. Fahrtkosten
- Kosten für Essen und Unterkunft
- Evtl. Investkosten
Die Kosten für 1. und 2. werden im Rahmen des Höchstbetrages der jeweiligen Pflegestufe von der Pflegeversicherung getragen.
Die Kosten für 3. und 4. müssen selbst getragen werden. Ebenso alle Kosten, die den Höchstbetrag der Pflegekasse überschreiten.
Wie hoch ist die Kostenerstattung durch die Pflegekasse?
Ab 2015 werden mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz die Leistungen angehoben und außerdem erhalten dann auch Patienten mit der Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz eine Kostenerstattung.
Pflegestufe | Leistungen ab Januar 2015
0 mit EA* | 231 Euro
I | 468 Euro
I mit EA* | 689 Euro
II | 1.144 Euro
II mit EA* | 1.298 Euro
III | 1.612 Euro
III mit EA* | 1.612 Euro
EA* = eingeschränkte Alltagskompetenz
Kann trotz Tagespflege auch Pflegegeld in Anspruch genommen werden?
Im Rahmen der oben genannten Erstattungen durch die Pflegekasse kann sowohl Tagespflege, Kombileistung, Pflegegeld und Pflegesachleistung kombiniert und dann (jeweils komplett oder anteilsmäßig) in Anspruch genommen werden.
Am besten ist es, sich beim Pflegedienst oder der Pflegekasse zu informieren, welche Kombination für den individuellen Fall am geeignetsten ist.
Kommt das Sozialamt für die selbst zu tragenden Kosten auf?
Ob das Sozialamt die Kosten, die nach Abzug der Leistungen durch die Pflegekasse selbst bezahlt werden müssen, übernimmt, hängt von mehreren Kriterien ab.
Wer die Kosten nicht selbst bezahlen kann, sollte sich mit dem örtlichen Sozialamt in Verbindung setzen und klären, in welcher Höhe eine Bezuschussung möglich ist.
Steuerliche Abzugsfähigkeit?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Kosten für die Pflege steuerlich geltend machen zu können. Am besten ist es, sich mit einem Steuerberater oder direkt mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen und abzuklären, wie die Kosten von der Steuer abgesetzt werden können.
WICHTIG: Sammeln Sie Ihre Belege von den Krankheits- und Pflegekosten für die Steuererklärung.