Avicena GmbH - Pflegeberatung

Wenn Angehörige ohne Unterstützung durch professionelle Kräfte pflegen, die Pflegebedürftigen also nur das Pflegegeld beziehen, müssen sie nach § 37 Abs. 3 Elftes Sozialgesetzbuch – SGB XI – eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen.

Abhängig von der Pflegestufe, in die der Pflegebedürftige eingestuft ist, ist der Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen.

Ziel des Beratungseinsatzes

Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, dass für die häusliche Pflege Hilfestellungen gegeben und eine Beratung zur Sicherung der Qualität der Pflege angeboten wird. Ferner sollen Maßnahmen empfohlen werden, welche die Pflegesituation verbessern. Mit den Pflegepersonen sollen Probleme, welche durch die tägliche Pflege entstehen, erörtert werden und diesbezüglich konkrete Vorschläge unterbreitet werden.

Ob die häusliche Pflege sichergestellt ist, wird insbesondere aufgrund des Allgemein- und Ernährungszustandes des Pflegebedürftigen beurteilt. Zusätzlich wird die physische und psychische Belastung der Pflegeperson einbezogen. Auch das pflegerische Umfeld wird bewertet, ob sich ggf. Hinweise auf eine Verwahrlosung ergeben.

Aufgrund der getroffenen Feststellungen können Maßnahmen empfohlen werden, welche die Pflegesituation verbessern. Dies können zum Beispiel Hinweise zur Anpassung des Wohnraumes, zum Einsatz von (Pflege-) Hilfsmitteln, zur Einleitung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Einschaltung des behandelnden Arztes oder zu Pflegekursen, Tages- und Nachtpflege usw. sein.

Nachweis gegenüber der Pflegekasse

Von Beziehern von Pflegegeld ist der Nachweis in den geforderten Zeitabschnitten der zuständigen Pflegekasse nachzuweisen. Sofern die Inanspruchnahme des Beratungseinsatzes nicht nachgewiesen wird, sehen die gesetzlichen Vorschriften Sanktionen vor.

Wird der Beratungseinsatz nicht für ein Kalenderhalb- bzw. Kalendervierteljahr nachgewiesen, muss das Pflegegeld angemessen gekürzt werden. Als angemessen gilt diesbezüglich eine Kürzung von 50 Prozent. Wird der Beratungseinsatz wiederholt nicht nachgewiesen, wird das Pflegegeld komplett entzogen.

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